Mo., 24. bis Fr., 28. April 2023, 17:55 Uhr.
Heimat ist heute ein (wieder) häufig benutzter, politisch aufgeladener und umstrittener Begriff, der auf ein emotionales Verhältnis und eine Bindung zu einem Ort oder Land, auf Traditionen, Werte und Zugehörigkeitsgefühle verweist. Heimat bedeutet bis ins frühe 20. Jahrhundert aber auch ein rechtliches Verhältnis, das oft im Widerspruch zu solchen Vorstellungen stand. Das österreichische Heimatrecht garantierte Staatsbürger:innen ein Aufenthaltsrecht in einer Gemeinde des Landes und einen Anspruch auf Versorgung im Fall von Verarmung. Bei Verarmung oder Straffälligkeit drohte allerdings auch eine Abschiebung in diesen „Heimatort“, der häufig nicht der Wohnort war. Das Heimatrecht resultierte nicht unbedingt aus Ansässigkeit oder individueller Herkunft, es wurde in den meisten Fällen vom Vater geerbt oder durch Heirat erworben. Erst ab 1901 konnte ein Anspruch darauf auch wieder nach einem 10-jährigen Aufenthalt geltend gemacht werden. Die Bestimmungen boten jedoch Interpretationsspielraum und rechtliche Schlupflöcher. Oft langwierige und aufwendige Verfahren illustrieren Verschiedenheit und Ungleichheit der Bürger:innen in ihrem Verhältnis zu Behörden.